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  1. Besondere öffentliche Interessen
    Fiskalische Interessen des Bundes und der Länder, Schutz vertraulich übermittelter oder erhobener Informationen, Informationen der Nachrichtendienste und in Verbindung mit der Aufgabenwahrnehmung nach den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen

    (BKartA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (§ 48 Abs. 1 GWB) sowie die Bundesanstalt Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)104 erlassen, in deren § 1 Nr. 1 bis 6 SÜFV Bundesbehörden Dies kann demnach Aufgabenbereiche der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundeswehr, Rechtsprechung auch der Informationszugang zu beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorhandenen des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen

  2. Beauftragte für die Informationsfreiheit
    In diesem Beitrag geht es um den*die Bundesbeauftragte*n für die Informationsfreiheit. In den Fous gerückt werden das Amt, der Aufbau der Behörde, das Recht, den*die Bundesbeauftragte*n anzurufen.

    des*der Bundesbeauftragten (B.I.) sowie der Aufbau der Behörde (B.I.) dargestellt. Der Deutsche Bundestag wählt auf Vorschlag der Bundesregierung die oder den Bundesbeauftragten ohne Aussprache Die Stellung des*der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unterscheidet sich von berührt wird, anderen Behörden des Bundesministeriums der Verteidigung (§ 19 Abs. 3 BDSG a.F.) und der sie diese feststellt, bei der Bundesbehörde gegenüber der zuständigen obersten Bundesbehörde (Nr. 1)

  3. Geheimnisschutzvorschriften
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahme von Informationszugangsansprüchen aufgrund entgegenstehender Geheimnisschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften. Schwerpunktmäßig setzt er sich mit dem Regelungsgehalt der Rezeptionsnorm auf Bundesebene (§ 3 Nr. 4 IFG) auseinander.

    der Integrität des Bundes oder der Länder, ohne näher definiert zu sein. Die Weigerung des Bundesministeriums der Verteidigung, Geokoordinaten eines bei einer Militäroperation .33 Hingegen hatte das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht hinreichend Dritter und Sicherheitsinteressen des Bundes und der Länder. Werftenförderung.↩︎ BVerwG, 05.05.2022, 10 C 1/21, Rn. 21 f. – Sitzungsprotokolle eines Beirats bei einem Bundesministerium

  4. Schutz personenbezogener Daten
    Der Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werde näher bestimmt, um anschließend die Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und Offenbarungsinteressen zu beschreiben.

    Insofern: Bundesministerium des Innern Bekanntmachung v. 21.11.2005, Az. I S. 2250).↩︎ Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz ist die Klage eines Journalisten auf Zugang zu einem Abschlussbericht einer Untersuchung des Bundesministeriums – Informationsrechtlicher Zugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen Rn. 41 ff.↩︎ Siehe: VG Braunschweig

  5. Einleitung
    Das Kapitel stellt die informationsfreiheitsrechtliche Lage in Deutschland überblicksartig dar, zeichnet wesentliche Entwicklungen nach und gibt einen Ausblick auf möglicherweise anstehende Reformen sowie wesentliche praktische Herausforderungen.

    Transparenzgesetze der Bundesländer, das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG), Umweltinformationsgesetze und § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), wenn sich der Anspruch auf Informationszugang gegen des federführenden Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI),76 Stand Mai 2023 gibt es noch keinen Die Handydaten der damaligen Bundesverteidigungsministerien Ursula von der Leyen wurden gar gelöscht, des Bundes und der Länder, 5.

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